Gemeinde Crostau  
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  Vereine  

Jagdgenossenschaft Crostau

Wichtige Beschlüsse

Beschluss zur Auszahlung des Jagdpachtreinertrages für das Geschäftsjahr vom 01.04.2005 bis 31.03.2006 auf der Versammlung der Jagdgenossenschaft Crostau vom 18.05.2006
 


Für das Jagdjahr vom 01.04.2005 bis 31.03.2006 kommt ein Betrag von

2,66 € je Hektar

als Jagdpachtreinertrag für bejagbare Flächen in der Gemeinde Crostau zur Auszahlung.
Laut § 3 Abs. 2 der Satzung hat jeder Grundstückseigentümer die Eigentumsangaben zum Zweck der Auszahlung für das Jagdjahr unaufgefordert schriftlich beim Jagdvorstand nachzuweisen.
Der Jagdpachtreinertrag wird nach Vorlage dieser Angaben auf ein durch den Grundstückseigentümer - oder dessen Vertreter - anzugebendes Konto überwiesen.
Die Auszahlung erfolgt ohne Zinsen und bei Eigentumsübertragung bis zum bzw. ab dem Tag der Übertragung.

     
Beschluss zur Bildung von Rücklagen im Kassenbestand. Versammlung der Jagdgenossenschaft Crostau vom 18.05.2006
 

Alle Jagdpachtreinerträge für den Zeitraum vom 08.05.1991 bis 31.03.2000, welche von den Grundstückseigentümern bis zum 31.03.2007 bei der Jagdgenossenschaft Crostau nicht abgefordert wurden, werden ab 01.04.2007 nicht mehr ausgezahlt. Diese Beträge werden in Anlehnung an § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz dem Rücklagenkonto der Jagdgenossenschaft Crostau gutgeschrieben. Über die Verwendung der Einlagen auf dem Rücklagenkonto kann nur die Vollversammlung mit doppelter Mehrheit entscheiden.

     

 

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